Allgemeine Geschäftsbedingungen                             Ausgabe Januar 2017

1. Abschluss
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden keine Anwendung und verpflichten uns nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Soweit der Inhalt früherer Schreiben oder Verhandlungen mit dieser Auftragsbestätigung im Widerspruch stehen sollte, ist die letztere maßgebend. Abänderungen der Bedingungen dieser Auftragsbestätigung zu Ungunsten des Verkäufers sind nur wirksam, wenn sie von dem Verkäufer unter Angabe der Nummer und des Datums der Verkaufsbestätigung als Nachtrag schriftlich bestätigt worden sind.

2. Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

3. Muster
Sämtliche Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster und sind in keiner Weise für bestimmte Eigenschaften bindend.

4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers ohne Gewähr für die Wahl des Transportmittels. Die Gefahr des Unterganges und der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware verladen worden ist.

5. Verpackung
Die Verpackung ist im Kaufpreis enthalten. Diese Regelung gilt nicht für Ersatzteile, Zubehör etc.

6. Lieferung
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Werden sie erheblich überschritten, hat der Käufer die ihm vom Gesetz zugebilligten Rechte.

7. Preisveränderungen
Den bestätigten Preisen liegen die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Frachten, Zölle, Gebühren und Steuern, Hafenkosten und ähnliche Preisbestandteile zugrunde; werden solche Preisbestandteile erhöht, ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhung dem Käufer weiterzubelasten.

8. Reklamation
Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
Auch berechtigte Reklamationen geben dem Käufer kein Recht, die Annahme der Ware zu verweigern oder zu verzögern.

9. Verjährungsfrist für Mängelansprüche / Gewährleistung
Wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung an den Kunden. Sind Gegenstand des Kaufvertrages gebrauchte Erzeugnisse und ist der Kunde kein Verbraucher, verkürzt sich die betreffende Verjährungsfrist auf 6 Monate.

Wir ersetzen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen die fehlerhaften Teile nach unserer Wahl durch neue oder bessern sie auf unsere Kosten aus. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Vertragspartner die Bedienungsanleitung nicht beachtet oder wenn er selbst oder durch Dritte Eingriffe in den Vertragsgegenstand vorgenommen hat; dazu gehört auch die Verwendung von nicht von uns gelieferten oder genehmigten Verbrauchsmaterial und/oder Papier. Hat der Vertragspartner mit uns einen Kundendienstvertrag abgeschlossen und nur von uns gelieferte oder empfohlene Verbrauchsmaterialien und Papier verwendet, dann leisten wir für die Zeit von 6 Monaten vom Liefertermin an gerechnet nach Maßgabe des §377 HGB in der Weise Gewähr, dass wir innerhalb dieser Zeit die von uns zu vertretenden Mängel kostenlos beseitigen.

10. Zahlung
Bei Barzahlung innerhalb 4 Tagen ab Rechnungsdatum wird dem Käufer 2% Skonto gewährt, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Wechsel werden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung und dann auch nur zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe fällig. Die zu zahlenden Beträge werden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Eine Aufrechnung des Käufers mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer ist unzulässig.

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer, ungeachtet der ihm zustehenden weiteren Rechte, insbesondere aus §326 BGB, berechtigt, die Erstattung desjenigen Schadens zu fordern, der ihm durch den Zahlungsverzug entsteht, mindestens jedoch Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank. Dies gilt auch im Falle einer Stundung. Vertreter und Reisende sind nur gegen Vorlage der Inkassovollmacht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen sowie zu Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, bei Schecks und Wechseln bis nach erfolgter Einlösung, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die Ware vor völliger Bezahlung nicht verpfänden. Eine Veräußerung der Ware ist nur im ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge sicherheitshalber auf den Verkäufer über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Käufer ist, solange er seine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt, ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, dem auf Verlangen zu bezeichnenden Dritten von dem Übergang der Forderung Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen. Der Käufer haftet für den Verlust und alle Schäden der Waren ohne Verschulden, auch in Fällen höherer Gewalt. Wird die Ware vor völliger Bezahlung durch Dritte gepfändet, beschlagnahmt oder sonst in Anspruch genommen, so ist der Käufer zur sofortigen Mitteilung an den Verkäufer verpflichtet.

Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die von ihm gelieferten Waren zurückzunehmen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Eine Verwertung der zurückgenommenen Waren erfolgt nach freiem Ermessen des Verkäufers. Die Anwendung der Vorschriften über den Pfandverkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort der Niederlassung des Verkäufers. Gerichtsstand auch für Wechsel- und Schecklagen – bei Nichtkaufleuten für das Mahnverfahren- ist ausschließlich Gotha. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

13. Anpassung
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise mit den auch für Kaufleute zwingenden Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 unvereinbar sein, so sind sie unter entsprechender Anpassung in dem nach diesem Gesetz zulässigen Umfang sinngemäß anzuwenden.